Platinendefekt durch USB-Schnittstelle
Seit knapp 5 Monaten verwende ich das HTC Desire und ich Synchronisiere täglich mehrmals über die USB-Schnittstelle. Vor zwei Wochen aber konnte ich auf einmal weder Laden noch Synchronisieren. Das Gerät ist jetzt seit 14 Tagen in der Reparaur und ich habe nun einen Kostenvoranschlag von CHF 260.00 (ca. 210€) erhalten. Das Gerät habe ich für teures Geld ohne Rabatt in einem Swisscom-Shop gekauft.
Die Frechheit: EINE GARANTIE WIRD ABGELEHNT!
Ich habe über die USB-Schnittstelle schon unzählige Handys synchronisiert, ohne dass ein Schaden aufgetreten wäre. Dafür ist die Schnittstelle schliesslich auch da.
Fazit: ich werde mir ein iPhone zulegen!
AW: Platinendefekt durch USB-Schnittstelle
wenn die usb-schnittstelle des pc's/notebooks stromflüsse außerhalb der spezifikation liefert können beschädigungen bei jedem angeschlossenen gerät auftreten ;)
auch ein falsch angeschlossenes usb-kabel (geht mit etwas forscherem einstecken auch) kann zu einem schädigendem kurzschluss führen ...
nachdem das gerät allerdings noch innerhalb die gewährleistung liegt solltest du dich an deinen vertragspartner wenden ... dieser muss nachweisen, dass der mangel nicht bereits ab werk vorhanden war und dass er tatsächlich durch unsachgemäße behandlung entstanden ist ...
stütze dich also zuerst auf die gewährleistung (achtung, diese mußt du beim verkäufer einfordern) bevor du dich mit irgendwelchen garantie-leistungen des herstellers beschäftigst ...
AW: Platinendefekt durch USB-Schnittstelle
Zitat:
Zitat von
baedu
Ich habe über die USB-Schnittstelle schon unzählige Handys synchronisiert, ohne dass ein Schaden aufgetreten wäre. Dafür ist die Schnittstelle schliesslich auch da.
Fazit: ich werde mir ein iPhone zulegen!
Es gibt da genau zwei Möglichkeiten: Entweder der Mangel hat bei der Auslieferung bestanden, dann fällt das unter die Gewährleistungspflicht des Verkäufers bzw. Herstellers. Er hat die ersten 6 Monate die Beweispflicht, daß dem nicht so war. Wenn du also sicher bist, daß der Mangel nicht durch unsachgemäßes reinrammen des Steckers oder benutzen von Ladegeräten die nicht der Spezifikation USB 1.0/2.0 entsprechen entstanden ist, geh zum Anwalt. Sollte dabei allerdings herauskommen, daß du den Schaden selbst zu verantworten hast, wirst du auch auf den Kosten sitzen bleiben. Das ist im Übrigen beim IPhone nicht anders.
Gruß
red