Di. 02. Dezember 2014 um 21:35

Steve Jobs muss im Video vor Gericht aussagen

von Marc Hoffmann 0 Kommentare
Lesedauer: < 1 Minute

Es klingt schon etwas makaber, wenn ein vor drei Jahren Verstorbener vor Gericht eine Aussage machen soll. Dies passiert aber nun in den USA, wo in einem Gerichtsverfahren gegen Apple, welches inzwischen zehn Jahre andauert, ausgerechnet Steve Jobs eine Aussage machen soll. Allerdings ist dieser seit mehr als drei Jahren verstorben.

 

In dem Verfahren geht es um eine Sammelklage von Kunden gegen den Konzern, welche die früher eingesetzten DRM Schutzmassnahmen für gekaufte iTunes Musik behandelt. Das ganze Verfahren läuft nun seit inzwischen zehn Jahren und stammt noch aus den Anfängen der digitalen Musik-Käufe, welche mit dem Apple iTunes Store ihren grossen Durchbruch feierten. Allerdings seinerzeit noch mit grossen Einschränkungen. Gekaufte Musik war umfangreich mit DRM Systemen geschützt, was es unmöglich machte, diese auf anderen Geräten, ausser den iTunes kompatiblen iPods abzuspielen. Umgekehrt war es damals nicht möglich, Musik aus anderen Stores, welche meist mit dem Windows Media Audioformat codiert und verschlüsselt war, auf Apple Geräte zu portieren, da sich der Konzern weigerte, das Konkurrenzformat zu unterstützen.

 

Diese Umstände führten am Ende zu einer Sammelklage gegen den Konzern. Vor allem die lockere Zunge des Firmen Mitbegründers Steve Jobs persönlich brachte diverse Schwierigkeiten für den Konzern, da dieser bekanntlich etwas dagegen hatte, sich immer politisch neutral auszudrücken und meist Klartext redete. Unter anderem soll er in internen Mails klar ausgedrückt haben, dass sich bewusst dazu entschieden wurde, gekaufte Musik an die eigenen Produkte zu binden, um die Kundschaft beim Unternehmen zu halten.

 

Einige Zeit vor dem krankheitsbedingten Ableben des Apple Mitgründers, hat dieser allerdings eine Aussage zum Prozess als Videoaufzeichnung zu Protokoll gegeben, welche nun, über drei Jahre später, als Beweismittel vor Gericht abgegeben werden soll.


 

Quelle: Winfuture

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