Mo. 27. Juni 2022 um 7:04

Samsung belügt Kundschaft und zahlt Strafe in Millionenhöhe

von Marcel Laser 0 Kommentare
Lesedauer: < 1 Minute

Der südkoreanische Hersteller muss in Australien eine empfindliche Strafe zahlen. Der Grund dafür soll irreführende Werbung gewesen sein, die ihre Kund*innen angelogen haben soll. Laut der Anklage ging es um die Wasserfestigkeit, die in den Werbeanzeigen beworben wurde. Die Strafe selbst ist ziemlich hoch.

Irreführende Werbung: Samsung in Australien zu Millionenstrafe verdonnert

Wie nun aus einem offiziellen Gerichtsspruch in Australien hervorgeht, muss Samsung eine saftige Strafe von 14 Millionen australischen Dollar zahlen, was umgerechnet über 9 Millionen Euro bzw. Schweizer Franken entspricht. Ein Gericht gab einer Klage des australischen Verbraucherschutzes Australian Competition & Consumer Commission  (ACCC), der für die Kundschaft in Australien eine Sammelklage gegen Samsung einreichte. Grund dafür ist eine irreführende Werbung, die die Wasserfestigkeit der eigenen Galaxy-Geräte anpreist.

 

Die Werbung wurde in Form von Spots sowohl über soziale Netzwerke als auch direkt in Geschäften ausgestrahlt und lief zwischen März 2017 und Oktober 2018. Beworben wurde das Galaxy S7, Galaxy S8, das Galaxy Note 8 und die Modelle Galaxy A5 und A7. Die IP68-Zertifizierung beschreibt der Hersteller wie folgt, indem die Modelle in der Lage sind theoretisch 30 Minuten bis zu 1.5 Meter Tauchtiefe auszuhalten. Doch es gibt auch Risiken nach dem Kontakt mit Wasser, über die Samsung in dieser Zeit nicht aufgeklärt haben soll. Beispielsweise das verbleiben von Flüssigkeit in der Ladebuchse, die zu Schäden führen kann, wie etwa Korrosion, auch wenn diese getrocknet ist.


Das Galaxy S8 ist zwar nach IP68 wasserdicht, kann aber dennoch Schaden nehmen. (Bild: Samsung)

Das führte nachträglich zu beschädigten Galaxy-Handys in dieser Zeit. Samsung gab den Fehler nun gegenüber der ACCC zu, was gerichtlich zu dem Urteil und der nachfolgenden Strafe führt. Samsung hat übrigens seitdem nicht mehr mit der Nutzung im Wasser geworben bzw. weist bei dieser nun auch auf der Webseite eindringlich darauf hin.

 

 

Quelle: ACCC

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