Google entfernte die Amazon App aus dem Play Store

Dieser Eingriff geschah nur für kurze Zeit und wurde von Amazon auch schnell wieder behoben. Seit einiger Zeit bietet Amazon in seiner Haupt-App auch den Zugriff auf einen Side-Load Store an und zwar den eigenen App Store. Google selber ist von Amazons eigenem App Store bisher sowieso nicht begeistert gewesen und nun war er indirekt auch im eigenen Play Store vertreten. Eine Änderung der Bestimmungen für Developer durch Google sorgte nun für den Rausschmiss der App, doch kurze Zeit später reagierte Amazon mit einer neuen Software. Das neue Agreement sieht vor, dass Anbieter keine Software über Apps vertreiben dürfen, also quasi, dass konkurrierende App Stores, egal in welcher Form, nicht erlaubt seien. Die vorherige Version erwähnte bisher nur Programme, die Apps als Haupteigenschaft vertrieben. Da der Side-Load-Store von Amazon nur sekundär in der Amazon App vertreten war, war dieser bisher nicht betroffen. Durch die Änderung der Regeln allerdings nun schon.
Das nun vom Versandhändler im Play Store vertretene Programm nennt sich nun “Amazon Shopping App”, allerdings findet sich in der Menüleiste kein App Store mehr, dafür ist die Amazon Instant Prime Video Funktion geblieben. Cashy bekam ein offizielles Statement von Amazon, welches im Folgenden zu lesen ist.
“Google hat am 25. September sein Developer Distribution Agreement geändert. Aus diesem Grund haben wir die App aus Google Play entfernt und die Amazon Shopping App veröffentlicht. Kunden, die eine optimale Amazon-Erfahrung auf ihrem Android Smartphone haben wollen, inklusive dem Zugang zu Prime Instant Video und dem gesamten digitalen Katalog von Amazon, können die Amazon App für Android Phones weiterhin unter dieser Adresse beziehen.” – Amazon
Andere Händler oder Anbieter scheinen von Google bisher nicht angegangen worden zu sein, was derzeit den Verdacht nahe legt, dass die Bestimmungen bisher nur für die Amazon App geändert wurden. Wer also weiterhin auch den App Store von Amazon auf seinem Gerät haben möchte, kann ihn aber weiterhin auf der Seite des Online Versandhändlers beziehen.
Quelle: Stadt-Bremerhaven
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