HTC TP2 Qualitätsmängel & Garantie HTC TP2 Qualitätsmängel & Garantie
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  1. Guten Tag,

    als neuer User möchte ich zuerst mal sagen, dass dies wohl die beste Seite zum Thema Windows Mobile ist die ich kenne!!! Habe bislang zu jedem Problem eine Lösung gefunden, bis vor kurzem noch für meinen HP 6515. Nun habe ich mir einen Touch Pro 2 zugelegt und zwei Mängel festgestellt:

    1.) Newton Ringe auch dem Display

    und

    2.) Aludekorleiste am Akkufachdeckel löst sich.

    Beide Probleme sind im Forum schon mehrfach angesprochen worden.

    Ich bin mit HTC in Verbindung getreten und die haben mich an Arvato verwiesen. Kurzer Anruf mit dem Ergebnis: "Schicken Sie das Gerät ein."

    und nun meine Frage:

    Wie hoch stehen die Chancen, dass die Mängel auf Garantie beseitigt werden?

    Für mich sind das eindeutig Qualitätsmängel, da sie auch sehr häufig auftreten. Das Einschicken, Überprüfen lassen und Wiederkriegen ohne Ergebnis kostet mich wohl ca. 30 €.

    Für ein Feedback wäre ich dankbar.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken HTC TP2 Qualitätsmängel & Garantie-p1050014.jpg   HTC TP2 Qualitätsmängel & Garantie-p1050017.jpg  
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  2. 03.08.2010, 12:06
    #2
    Wenn bei beiden Fehlern keine unsachgemässer Gebrauch nachgewiesen werden kann, steht einer Garantieleistung nichts inm Weg denke ich mal.
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  3. Naja es gibt mehrere Berichte, bei denen beschrieben wird, dass HTC bzw. Arvato bei beiden Fehlerbildern den Schaden nicht auf Garantie behebt.
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  4. 03.08.2010, 15:14
    #4
    Als Jurist kann ich Dir vorweg sagen, dass die Behebung beider Fehler im Rahmen der Garantie für gewöhnlich unproblematisch sind.

    Hierzu müsste ich aber wissen, wie alt das Gerät ist.

    Da Du schreibst, vor kurzem Touch Pro 2 zugelegt, gehe ich davon aus, dass Du dir "vor kurzem" ein Neugerät angeeignet hast.

    In den ersten 6 Monaten (juristischer Fachterminus: Beweislastumkehr) müsste Dir der Hersteller nämlich nachweisen, dass DU diese Defekte schuldhaft hast zustande kommen lassen. Da er das für gewöhnlich nicht kann und gerade diese beiden Mängel eher als Qulaitätsmängel anzusehen sein werden, steht der Garantie-Reparatur nichts im Wege!

    Liebe Grüße aus Wien,
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  5. diese fehler welche an dem displayrand zu sehen sind, kann ich sagen das ich das rechts und links an beiden unteren außenseiten habe und die meinung meines fachhändlers war: wart mal ab obs schlimmer wird...

    tolle aussage und ich steh lustig da, ich mein es stört mich nicht in der funktion des tps, aber es sieht eben schlimm aus.

    was meint ihr dazu, sollte man hierbei auf die garantie bestehen oder nich?
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  6. Danke für die Antwort. Ich habe das Gerät vor etwa 4 Wochen bei Ebay gebraucht ersteigert. Es liegt eine Rechung vom 11.03.2010 vor.
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  7. 03.08.2010, 16:34
    #7
    Zitat Zitat von AUTCobra Beitrag anzeigen
    Als Jurist kann ich Dir vorweg sagen, dass die Behebung beider Fehler im Rahmen der Garantie für gewöhnlich unproblematisch sind.

    Hierzu müsste ich aber wissen, wie alt das Gerät ist.

    Da Du schreibst, vor kurzem Touch Pro 2 zugelegt, gehe ich davon aus, dass Du dir "vor kurzem" ein Neugerät angeeignet hast.

    In den ersten 6 Monaten (juristischer Fachterminus: Beweislastumkehr) müsste Dir der Hersteller nämlich nachweisen, dass DU diese Defekte schuldhaft hast zustande kommen lassen. Da er das für gewöhnlich nicht kann und gerade diese beiden Mängel eher als Qulaitätsmängel anzusehen sein werden, steht der Garantie-Reparatur nichts im Wege!

    Liebe Grüße aus Wien,
    Und da liegt schon ein grober Fehler. Eine Herstellergarantie ist immer eine freiwillige Leistung.
    Du beziehst dich auf die Gewährleistung - diese hat aber der Händler zu verantworten.
    In sofern ist dein Ansprechpartner der ursprüngliche Verkäufer des Gerätes (nicht der Wiederverkäufer!). Dieser kann dir die Reparatur nicht verwehren, außer er kann dir mindestens grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Gerät nachweisen (nicht nur vermuten!).

    Und allgemein möchte ich anmerken, dass es leichter ist, gegenüber dem Händler einen Anspruch durchzusetzen. Er muss sich an gesetzliche Vorgaben halten und kann nur z.B. Verschleißerscheinungen u.ä. ausschließen. Außerdem hat hierbei, das hat AUTCobra dann richtig beschrieben, der Händler im ersten halben Jahr ab ursprünglichem Kauf die Beweislast und muss den Nachweis hinsichtlich unsachgemäßen Gebrauchs führen. Grundsätzlich erstreckt sich die Gewährleistungspflicht des Händlers in DE über 24 Monate, in denen bei ordnungsgemäßer Nutzung eines Gegenstandes der uneingeschränkte Gebrauch desselbigen gewährleistet werden muss.

    Der Hersteller kann eine freiwillige Garantie auf bestimmte Teile oder das gesamte Produkt abgeben - eine Reparatur kann auch hier gerichtlich durchgesetzt werden, aber nur in dem Rahmen den sich der Hersteller zum Kaufzeitpunkt, meistens durch eine Garantie-Karte, selber gesetzt hat.

    edit: Dies bezieht sich auf die Gewährleistungspflichten nach dem deutschen BGB. Habe mir eingebildet, es wäre ausdrücklich genannt worden, dass dreckschaedl in Deutschland wohnt, da habe ich mich aber wohl getäuscht.
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  8. Danke für die Antwort gothatch. Ja ich wohne in Deutschland.

    Das Gerät stammt aus einer Vertragsverlängerung von O2.

    Kann ich das bei jedem O2 Händler abgeben oder muss ich explizit zu dem Händler fahren von dem es stammt?
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  9. 03.08.2010, 19:51
    #9
    Zitat Zitat von gothatch Beitrag anzeigen
    Und da liegt schon ein grober Fehler. Eine Herstellergarantie ist immer eine freiwillige Leistung.
    Du beziehst dich auf die Gewährleistung - diese hat aber der Händler zu verantworten.
    In sofern ist dein Ansprechpartner der ursprüngliche Verkäufer des Gerätes (nicht der Wiederverkäufer!). Dieser kann dir die Reparatur nicht verwehren, außer er kann dir mindestens grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Gerät nachweisen (nicht nur vermuten!).

    Ganz flott möchte ich nur anmerken, zumal hier meine Rechtsansicht dezitiert als falsch dargestellt wird:

    Die Differenz zw. Gewährleistung und Garantie sind mir als RA-Praktikant wohlbekannt. Zur nochmaligen Richtigstellung Deines Beitrags nur ganz flott:

    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beläuft sich auf 2 Jahre. Der Gesetzgeber normiert dabei auch die verpflichtenden Gewährleistungsinhalte und -gegenstände. In der Praxis decken sich Garantie und Gewährleistung daher sehr oft, zumal der Großteil der Hersteller nicht mehr garantieren will als ihn der Gesetzgeber dazu verpflichtet. In der weiteren Praxis wird der Terminus der Garantie daher sehr oft als Synonym für die eigentlich gemeinte Gewährleistung zitiert, zumal es rechtlich gesehen großteils keinen Unterschied macht. Über die Gewährleistung hinausgehende Garantien sind freilich freiwillig und zwar im Bezug auf die Gewährleistung übersteigende Versprechen die im Rahmen der Garantieleistung in Aussicht gestellt werden, aber nach deren Abgabe v e r p f l i c h t e n d! Dein Text ist bei diesem Punkt sehr missverständlich oder inkorrekt., wenn du bei einem Garantiefall von Freiwilligkeit sprichst. (in Österreich gerne nachzulesen gem 922 fortfolgende ABGB)

    Darüber hinaus habe ich richtigerweise die Beweislastumkehr angesprochen. Diese gilt lt. angegebenen Rechnungsdatum nach wie vor.

    Ich habe meinerseits nicht angesprochen, wem gegenüber er die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen hat. Hier irrst Du dich allerdings neuerlich. Rein rechtlich gesehen gilt (Abseits an dieser Stelle von einem Privatverkauf auf ebay, der im konkreten Fall auch stattgefunden hat) hier der sogenannte Händlerregress (in Österreich gem 533a ABGB). Demgemäß kann sich der Verkäufer am jeweils vorangehenden Verkäufer schadlos halten, bis quasi dann so der (Haupt-)Hersteller erreicht wird. Selbstredend reicht es in der Praxis für einen Verkäufer aus, die Kontaktdaten des Hauptherstellers herauszugeben, er muss also grundsätzlich die Garantieabwicklung nicht für den Verbraucher übernehmen, wenngleich dies gerade bei einem Mobilfunkbetreiber Gang und Gebe ist.

    Zur Kenntnisnahme
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  10. Zitat Zitat von drekschaedl Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort gothatch. Ja ich wohne in Deutschland.

    Das Gerät stammt aus einer Vertragsverlängerung von O2.

    Kann ich das bei jedem O2 Händler abgeben oder muss ich explizit zu dem Händler fahren von dem es stammt?

    Wenn Dir das kein O2 Kunde hier sagen kann, empfehle ich Dir, Dich zur sicherheit telefonisch mit O2 in Verbindung zu setzen, damit Du nicht vergebens in einen "falschen" Shop fahren musst.

    Die Vertragsverlängerung selbst ist bei der Geltendmachung von Gew/Gar irrelevant. Wichtig ist lediglich die Rechnung einschl Datum.

    Sollte HTC die Gew/Gar verweigern, so müssten sie das begründen. In solch einem Fall müsstest Du die Abwicklung gerichtlich geltend machen - aber ich gehe jz mal davon aus, dass es soweit nicht kommen wird!

    Viel Glück und halt uns am Laufenden!
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  11. Unregistriert Gast
    da muss ich der schlange =) recht geben. ist in deutschland (BGB) genauso
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  12. Was meint ihr: Soll ich an O2 wenden oder gleich an HTC (Arvato) herantreten?
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  13. 05.08.2010, 14:04
    #13
    Naja wenn Du auch O2 Kunde bist, kann das nix schaden.
    Wenn nicht dann hilft Dir O2 eher nicht, dort reklamieren hätte das nur der Vorbesitzer können.
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  14. also ich habe exakt das gleich problem, dass sich die blende auf der rückseite langsam ablöst. ich bin in den o2 laden gegangen und der mitarbeiter meinte auch sofort dass wir das einschicken können und dass die ganze sache dann erledigt ist.

    schön.... hab ich gedacht...

    bis ich das handy zurückbekommen habe. auf dem service schein steht auch noch schön drauf "auf garantie repariert". und da guck ich mir die rückseite von meinem handy an... und was ist? sieht ganz genau so aus wie als ich es eingeschickt habe. die blende ist noch genau so wie vorher auch und löst sich ab. also gemacht haben die nix dadran.

    aber gut. es wurde laut denen repariert. also werde ich heute nachmittag noch mal in den o2 laden gehen und das handy ein zweites mal einschicken mit dem gleichen fehler (merke: 2x gleicher fehler). falls ich das handy dann wieder so zurückbekommen sollte wie dieses mal und die blende sich immer noch löst und die schreiben "auf garantie repariert" dann habe ich zum dritten mal einen fehler am gerät und sogar zum dritten mal den gleich.

    dann werde ich zum o2 laden gehen und mein geld zurückverlangen bzw. vom kaufvertrag zurücktreten. denn das darf ich nachdem der hersteller 2 mal repariert hat. oder ich biete denen eine wertminderung an und krieg was vom kaufpreis zurück. mal sehen. bin mal gespannt wie die ganze sache ausgeht. zur not gebe ich die sache dann nem anwalt. denn mein handy ist noch keine 6 monate als (beweisumkehr) und ich bin eindeutig im recht.

    werd mich wieder melden wenn ich was weiß.

    lg

    gladiac
    0
     

  15. Also...

    ich habe das Handy vor einer Woche mit Rechnung des Vorbesitzers bei einem O2 Shop abgegeben. Zuvor hatte ich mich auf der O2online HP schlau gemacht:

    http://www.o2online.de/nw/support/mo...e/service.html

    Dort steht unter anderem das es egal ist ob ich das Handy direkt gekauft habe oder nicht.

    Im Shop gab es keine Probleme und das Gerät wurde eingeschickt. Soll etwa 3-4 Wochen dauern.

    Ich halte euch auf dem Laufenden.

    @ kingfreak: Kann dir nicht antworten, da dein Konto keine privaten Antworten zulässt...
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  16. hey leute.

    ich hab ne antwort von o2 bekommen.

    die schreiben, dass der akkudeckel ein zubehörteil ist und somit eine gewährleistungsdauer von 6 monaten bestehen. mein handy habe ich november 2009 gekauft, demnach habe ich keinen anspruch mehr auf reparatur. auf kulanz wird wohl anscheinend auch nix gemacht bei so nem pfennigsartikel.

    naja...
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  17. Sooooo...

    Ich warte mal auf die Antwort von O2 / HTC / Arvato was mein Gerät betrifft, aber ich sehe das Thema Akkudeckel und Display ehrlich gesagt als eindeutigen Qualitätsmangel und werde Mal HTC damit konfrontieren.

    Am besten wäre es, wenn alle mal in diesem Thread ihre Mängel und Probleme posten. Dann schicke ich das in sagen wir mal 4 Wochen an HTC.
    0
     

  18. also von arvato oder wie die heißen hieß es das fällt nicht in die garantie...

    von o2 hieß es auch das ist ein zubehörartikel und damit nur 6 monate gewährleistung, also in meinem fall auch keine garantie mehr

    habe das ganze jetzt auch mal an htc geschrieben. bin mal gespannt was die dazu sagen. hab geschrieben dass es schon sehr seltsam ist dass die sachen genau nach ablauf der garantie kaputt gehen und dass man laut o2 mitarbeiter einen zubehörartikel gar nicht nachbestellen kann....



    to be continued...
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  19. 20.08.2010, 13:06
    #19
    Ich habe zwar kein TP2 aber Arvato... kann man vergessen.

    Ich hatte ein SE P1i (gekauft über Vodafone) 3mal tauschen lassen - und immer habe ich ein Gerät mit demselben Mangel zurück erhalten. Das seitliche Scroll-Rädchen war defekt (ein bekannter Mangel am P1i). Ich habe jedesmal Geräte mit eine "geprüft" Siegel erhalten, jedoch beim ersten Einschalten ließ sich SOFORT auch VON EINEM LAIEN feststellen, dass das seitliche Scroll-Rädchen nicht funktionierte. Mir wurde also das Gerät eines Kunden, der es wegen desselben Mangels eingeschickt hat, überreicht. Mein Gerät hält wahrscheinlich irgend jemand anderes, der sich nun ebenfalls damit rumärgert in den Händen.

    Meiner Meinung nach verbrennen die Provider und Hersteller mit dieser Firma eine Menge Geld. So wie ich das sehe, werden die Geräte lediglich gereinigt, ggf. mit einem neuen Gehäuse und einem "geprüft" Siegel versehen und zurück geschickt. Die Rechnung bezahlt dann der Hersteller, bzw. In meinem Fall Vodafone. Mängel werden nicht beseitigt. Klingt auch irgendwo logisch - je mehr Defekte, desto mehr verdient Arvato, warum sollten sie also an funktionierenden Geräten interessiert sein?

    Ganz übler Verein in meinen Augen.
    Von meinem mobile Device aus eingetragen
    0
     

  20. also soweit wie ich jetzt bin ist das ja eigentlich alles richtig so wie es geschrieben wurde. wenn das gehäuse wirklich ein zubehörartikel ist, dann gilt hierfür genau die gleiche gewährleistung wie bei einem akku. und die ist nun mal 6 monate.

    bleibt nur zu klären, ob man die gehäuseschale wirklich als zubehörteil ausgeben kann. ich mein, wenn das zubehör ist, dann ist ein display auch zubehör, oder die kameralinse, oder die lautsprecher... kann man ja alles nachbestellen und einbauen bzw. ersetzen...

    naja, ich warte jedenfalls jetzt erst mal die antwort von htc ab was die zu der ganzen sache sagen. kann mir nicht vorstellen, dass die so begeistert davon sein werden.
    0
     

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