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Fühle mich heimisch
- 26.01.2011, 23:42
- #1
Moin
Ich muss mir mal Luft verschaffen und will eure Meinung dazu mal hören.
Ich kaufte mir am 30.10.2010 mein neues HD7 bei Media Markt. Eigentlich war ich super zufrieden, bis auf die hier angesprochen fehlenden Features war alles OK. Nu stellte ich fest, dass mein Bildschirm an einer Seite (unten rechts) druckempfindlich ist. Also bin ich zu Media Markt (nicht der wo ich es kaufte) und zeigte dem Verkäufer das Problem. Wir testeten dann noch das Vorführgerät, mit selbigem Problem. Ich solle mich an den Service wenden. Also stiefelte ich zur nächsten "Fachkraft".
Der gute Mann erzählte mir dann, dass er das nicht als Fehler einstufe, ich müsse das selber einschicken. Gesagt getan, er gab mir die Adresse und ich machte das Paket fertig.
Ca vier Wochen nach dem Kauf, schicke ich es also nach, clarholz irgendwas. Mitte Dezember kam es wieder. Trotz detailierter Beschreibung, ignorierten die den Fehler. Also rief ich dort ein. Eine nette Dame hörte sich mein Problem an, und bot mir an, ich soll es nochmals zuschicken.....
Gesagt getan, nochmal einschicken. Anfang Januar hatte ich es dann wieder....also wieder wieder. Ich hatte sogar ein Foto gemacht und darauf eingekreist, wo das Display nicht OK ist, natürlich wurde es wieder ignoriert.
So....also google angeworfen und mich versucht mit Reklamations § zu beschäftigen. Also soweit ich das verstanden habe, bitte koorigiert mich, "nach zweimaligem Einschicken mit dem selben Fehler, hat man Anspruch auf ein Neugerät oder Geld minus Gebrauchsspuren"
Mit der Info bin ich also zu MM. Also wieder zum Service. Als erstes fragt er, warum ich es einschickte und nicht er...(nebenbei, er war es, der es damals nicht annehmen wollte) Als nächstes wird mir erzählt, MM wären alles eigenständige GmbH´s, Umtausch nur in dem Shop wo es gekauft wurde.
Bin ich nach draussen und rufe in der anderen Fiale an und frage dort nach. Dort lacht mich die Frau halb aus.......$§%§$&%$
Also bin ich wieder rein zum Service "Fachmann". Ich wurde lauter und er holte irgendein Mensch von hinten, stellte sich mir aber nicht weiter vor.
Der erzählt mir, das es dieses Umtausch Recht nicht geben würde und das das nur auf Kulanz des Geschäftes geschehen würde????Da platzte mir die Hutschnurr
......
Am Ende gingen die zu Dritt zum Fialleiter (ohne mich, das war dumm von mir), mit meinem Handy. Nach 20min kommen die wieder. Leider sehen die Fachleute das mit dem Display nicht als Fehler, wenn es doch alle Geräte hätten. Auf die Frage wieviele er denn gesehen hätte, kam keine hier erwehnenswerte Antwort. Sie können mir aber Geld geben, allerdings nicht die volle Summe weil es Gebrauchsspuren hätte, (er zeigte mir die Fettfinger abdrücke und den Staub im Höhrer), mir platzte abermals die Hutschnurr
....
Nun wird das Handy eingeschickt, ein drittes Mal. Ich nehm mir nun einen Anwalt.
Entschuldigt den Texthaufen, aber manchmal weiß ich auch nicht mehr ....
Gruß
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Bin neu hier
- 27.01.2011, 01:39
- #2
Da kann ich leider wieder nur sagen typisch Media Markt habe bisher mit dem Service dort nur schlechte Erfahrung gemacht mit diesem sogenannten *fachpersonal* Du meinst aber nicht herzebrock-clarholz oder ? ich kann ich den Fehler an meinem hd7 nicht feststellen habe es direckt im o2 Shop gekauft und muss sagen das ich noch nicht einen von denn mittlerweile vielen aufgeführten Fehlern habe das einzige was mir bisher auffiel ist das der Lautsprecher sich besser Leisesprecher nennen sollte! Wünsche dir weiter viel Erfolg!
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 27.01.2011, 02:20
- #3
Nabend oder guten Morgen
Ja diesen Ort mein ich. Der Fehler tritt bei mir nur unten rechts auf der rechten Taste. Da mal etwas mehr als nötig drücken.....Soll nix passieren, bei mir leider schon.
Der vom MM erklärte mir, es wäre ja ein sensorisches Display kein mechanisches, meine frage "Wollen sie mich für dumm verkaufen" Meine Frage, "Ja eben sensorisch, und warum ist es da unten druckempfindlich, aber nur da"...Da kam das mit dem Serienfehler....
Naja, wie gesagt, bin Rechtschutzversichert, warum nicht mal Anwalt nehmen
Gruss
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Bin neu hier
- 27.01.2011, 08:49
- #4
Dann weis ich wo dein Handy hin ging ich wohne hier
und das es da ignoriert wird ist klar das ist ne leiharbeits Firma die die Handys dort auf Fehler kontrollieren dh. Es sind keine Leute die auch nur die blasseste Ahnung von Handys haben ,
ich würde sagen die haben das schlichtweg übersehn ja ich denke mittlerweile auch das du wohl zu solchen mitteln greifen musst leider wie gesagt ich kann es bei mir nicht feststellen das der Screen dort druckempfindlich ist! Also ist die nicht normal !
Mit der kostenlosen PocketPC.ch App von meinem HD7 T9292 aus geschrieben.
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Fühle mich heimisch
- 27.01.2011, 13:40
- #5
Moin
Heute hab ich mit dem Anwalt telefoniert und mit HTC. Der Anwalt gibt mir Recht, zweimaliger Versuch des reparierens genügt. Bei HTC ist der Fehler unbekannt und rät mir zu einem Gerätetausch.....
Der MM Abteilungsleiter war leider nicht sehr kooperativ heute. Also war mein letztes Wort "Mein Anwalt meldet sich bei Ihnen"
Der Versicherer riet mir nun, zuerst einem Mediator einzuschalten, danach könne man immernoch einen Anwalt einschalten.
Was ein Aufwand, ich möchte doch nur ein funktionsfähiges Smartphone oder mein Geld zurück.... oder Neugerät
MfG
das angepisste Nordlicht^^
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Bin hier zuhause
- 27.01.2011, 22:06
- #6
Mhhh, hast ja echt den worstcase erwischt, ich selbst hab nur gut erfahrungen mit MM und Service gemacht, Laptop nach 2h kaputt (übrigens ein echt teurer Vaio, sch*** teil) und sofort nen austausch bekommen, selbst bei ohrhöhrern nach 1jahr kaputt, ohne probleme ne gutschrift.
schlechte erfahrungen nur bei der Xbox von meinem bruder, die wollten sie auch einschicken und nicht gleich tauschen :S
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- 27.01.2011, 23:42
- #7
Leute, bevor ihr hier noch ausflippt:
Rein rechtlich gesehen haben die "phösen" Media Markt Mitarbeiter Recht. Punkt, keine Diskussion.
Ein Anrecht auf Austausch hat man idR nur innert der ersten 2 Wochen nach Kauf - und das tatsächlich ausschliesslich bei dem Händler, wo man das Gerät gekauft hat. Europäisches Gewährleistungsrecht kann auch vom allerbesten Anwalt Deutschlands nicht sofort abgeändert werden.
Eben jener Händler hat nach Ablauf der 14 Tage das Recht auf 2 Reparaturversuche. Erst nach dem dritten Versuch kann man den nach wie vor gültigen Kaufvertrag wandeln - sprich Austausch verlangen. Aber auch diese Vorgehensweise ist nur während der ersten 6 Monate nach Kaufdatum zu empfehlen, denn danach dreht sich die Beweislast zu Ungunsten des Käufers. Bleibt oft nur die Hoffnung auf Goodwill vom Hersteller - denn dort schickt auch Media Markt die defekten Geräte hin.
Und noch was: Es stimmt, jede Media Markt und jede Saturn Filiale sind rechtlich eigenständige Gesellschaften. Das hat vor allem für den Marktleiter einen Vorteil: Er ist einer der wenigen, der wirklich anständig Geld verdient in dem Laden, oft sogar unanständig viel, während gleichzeitig die "normalen" Mitarbeiter oft mit Mindestgehältern abgespiesen werden. Kein Wunder, ist dort niemand wirklich gut drauf - ausser der Marktleiter nach Ausschüttung seiner Prämien.
Für den Konsumenten hat das übrigens auch mal Nachteile: Obwohl oft überregional Werbung und damit verbundene Aktionen stattfinden, sind etliche Preise in unterschiedlichen Märkten nicht identisch. Das kann zu höchst erstaunlichen Preisdifferenzen führen. Wer sich nicht auskennt, wird gnadenlos abgezockt - billig sind Blödmarkt sowie der geile Elektromarkt um die Ecke nämlich überhaupt nicht. Sie sind nur laut, sehr laut, was Werbung anbetrifft. Und was glaubt ihr, wer diesen Lärm bezahlen muss? Richtig. Die geilen und blöden Kunden.
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- 28.01.2011, 05:47
- #8
Da hast du recht!
Ich habe mein HD7 in Berlin gekauft un mir zuschicken lassen, weil es dort durch die Einkaufspreisaktion 207€(!) billiger war..
Zur Info ich wohne bei Fulda in der nähe...also circa 500km weit weg..
MEin HD7 hatte aber ein paar kleine Fehler die ich nach 4 Tagen erst bemerkt hatte..also hab ich den Ursprungsladen kontaktiert, die sagten mir ich soll den Laden in meiner nähe aufsuchen und es wird mir umgetauscht..
Gesagt, getan..
Hab mein HD7 am Samstag abgegebn und bekomme jetz in den nächsten Tagen ein gaaaanz neues vom lieben Herrn Media Markt..
Also was ihr schreibt kann ich nicht wirklich nachvollziehen
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Fühle mich heimisch
- 28.01.2011, 10:19
- #9
Moin
"Eben jener Händler hat nach Ablauf der 14 Tage das Recht auf 2 Reparaturversuche. Erst nach dem dritten Versuch kann man den nach wie vor gültigen Kaufvertrag wandeln - sprich Austausch verlangen."
Nur damit ichs verstehe, der Verkäufer hat das Recht auf zweimalige Reperatur, aber erst beim Dritten auf Wandlung? Was bringen mir dann zweimaliges Einschicken? Kann ich danach sagen "och wenn ihrs nicht repariert bekommt, nehm ich so!"? Ich will keine Goldwaage rausholen. Aber kannst du deine Äußerungen irgendwie belegen?
Zumal mir der Mitarbeiter weis machen wollte, es gäbe kein Gewährleistungsrecht. Was ja nun definitiv Quatsch ist. Mein Fehler ohne Zeuge dahin zu gehen. Mein Fehler zu denken, ich hätte Rechte und der Verkäufer Pflichten. Immer vom worse case auszugehen, ist nicht meine Philosophie...
Meine Quelle:
"§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
Quelle
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- 28.01.2011, 12:47
- #10
^^^ Schlecht formuliert von mir, sorry.
Wenn 2 Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, sprich das Gerät noch immer nicht 100% funzt, kannst Du einen Schritt weiter gehen. Da das Gerät noch keine 6 Monate alt ist, liegt die Beweispflicht auch beim Händler (!!!), das kann kein Media Markt Mitarbeiter weg diskutieren. Notfalls musst Du Deine Ansprüche schriftlich etc. geltend machen - aber Deine Rechtsschutzversicherung wird helfen.
Du hast ausserdem völlig Recht, die Gewährleistung ist gesetzlich verankert - ohne Diskussion. Ausserdem gibt es da noch die Herstellergarantie, die ist allerdings freiwillig.
Da Du mittlerweile bestimmt 2 Reparaturbelege vorweisen kannst, sollte der nächste Schritt einfach sein, dafür brauchst Du keinen Zeugen. Kauf- und Reparaturbelege genügen. Manchmal hilft es, den Sachverhalt beim Hersteller zu schildern, die helfen manchmal auch aus.
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Fühle mich heimisch
- 28.01.2011, 17:03
- #11
Hehe
Mein Problem ist, das ich Leute schlecht "überzeugen" kann. Wenn der Mitarbeiter "nein" sagt, obwohl ich definitiv Recht habe. Werde ich vllt etwas lauter....
Belege habe ich natürlich alle. Glaube nicht das die sich auf nen Streit mit Anwalt einlassen. Der erste Brief von Anwalt wird bestimmt reichen...hoffe ich...
Danke
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Fühle mich heimisch
- 03.02.2011, 23:08
- #12
Abschließend
Das Handy kam zurück von der dritten Reparatur. Was "Tausch defekter Hardware" nun bedeutet weiß ich nicht. Der Lackplatzer am Ständer ist weg und der Bildschirm scheint nun besser und unempfindlicher zu sein. IMEI Nr ist noch die selbe. Allerdings klappert nun die Lautstärketaste ^^ Was das nun wieder bedeutet. Dazu gab es einen 50€ Gutschein von MM.
Was soll ich sagen. Warum immer erst drohen müssen?
Schönen Abend noch
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- 04.02.2011, 17:21
- #13
Ein "Anrecht" auf einen Austausch der Ware hat der Käufer in der Regel erst mal gar nicht. Der Käufer hat Anspruch auf Fehlerbeseitigung, Nachbesserung, oder wie auch immer man das nennen will. Unzählige Händler bieten jedoch aus Kulanz im Rahmen einer bestimmten Zeit/Frist einen direkten Austausch an (bei O2 z.B. waren es glaub ich die ersten 10 Tage nach Kauf). Innerhalb von 14 Tagen hat man lediglich ein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht. ABER GANZ WICHTIG: Nur bei FERNabsatz (also Einkauf via. Internet, Telefon, etc.)! Dieses Rücktrittsrecht greift NICHT wenn das Geschäft "persönlich" (also z.B. in einem MediaMarkt) zu Stande gekommen ist.
Ganz verstanden habe ich nicht den Zusammenhang, in dem Du hier Gewährleistungsrecht aufführst. Ein Austausch auf Kulanz (oder aber der Rücktritt von einem Kauf bei Fernabsatz) hat mit Gewährleistung nämlich erstmal nix zu tun.
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Fühle mich heimisch
- 04.02.2011, 19:15
- #14
Moin Kamizanon
Ich hatte ja mit HTC in England! telefoniert. Auch die bestätigten mir, dass dieser "Fehler" an meinen Bildschirm dennen nicht bekannt sei. Sie sagten mir ebenfalls, ich solle es austauschen lassen. Das andere Smartphones gleichen Typs oder eines Anderen, diesen Fehler auch nicht haben, bestätigte mich zusätzlich.
Am Ende hat es MM ja zugegeben, das es nicht in Ordnung war. Es hängt wohl stark davon ab, wer den jeweiligen MM leitet.
Gruss
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