AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
Zitat:
Zitat von
phillies
denke ich auch viel eher vom Hautschweiss und Kunststoffkontakt her
Das heißt also du denks du hast Garantie auf Hautschweiss (Verschleiß-was wieder nicht zur Garantie zählt!) m.E. ist das Kulanz.
Wenn du eine Tastertur für einen PC kaufs gehts du dann drei Tage später in das Geschäft und beschwerst dich das die weißen Tasten nicht mehr weiß sind sondern ein bisschen schwarz?
Wenn du ein Tv kaufst und die Tasten der Fernbedienung sind nach 1,5 Jahren nicht mehr lesbar gehst du dann zum Hersteller und beschwerst dich das die Tasten nicht mehr lesbar sind?
Wie kann eine Farbe ein Materialfehler sein? Die Farbe nutzt sich nur ab wenn diese berührt wird- womit wir wieder bei Verschleiß sind!
Nochmal zur Erinnerung... Bei Kauf des Gerätes waren noch keine Flecken da oder?
Zitat:
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.
Somit kannst du die Gewährleistung knicken.
Aber auch bei der Garantie kommst du mit deiner Vermutung nicht weit
Zitat:
Die Garantiezusage bezieht sich häufig auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird.
Das dein Gerät also getauscht wurde geschieht aus Kulanz von Amazon.
Allerdings das dein Gerät einmalig aus Kulanz getauscht wurde muss nicht heissen das es nächstes mal auch getauscht wird.
Viele Menschen verwechseln Garantie mit Kulanz...
PS: Von wem darf ich jetzt das Beratungshonorar einfordern? ;D
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
Hallo Fir3storm.
Es tut mir leid, aber deine rechtlichen Ausführungen sind schlicht falsch (das muss ich als studierter Jurist dir leider sagen).
1)
Zitat:
Das heißt also du denks du hast Garantie auf Hautschweiss (Verschleiß-was wieder nicht zur Garantie zählt!) m.E. ist das Kulanz.
Wenn du eine Tastertur für einen PC kaufs gehts du dann drei Tage später in das Geschäft und beschwerst dich das die weißen Tasten nicht mehr weiß sind sondern ein bisschen schwarz?
Wenn du ein Tv kaufst und die Tasten der Fernbedienung sind nach 1,5 Jahren nicht mehr lesbar gehst du dann zum Hersteller und beschwerst dich das die Tasten nicht mehr lesbar sind?
Ich denke nicht, dass ich eine Garantie auf Hautschweiss habe (würde auch recht wenig Sinn machen :D ). Vielmehr habe ich einen Anspruch (gewährleistungsrechtlich) gegen den Verkäufer, dass der Kunststoff des Geräts sich nicht verfärbt, er mithin mangelfrei bleibt. Verfärbt sich der Kunststoff deines Geräts auf einmal gelblich (und überaus unansehnlich) spricht einiges dafür, dass der Kunststoff nicht die entsprechende Qualität hat, die er haben sollte. Es handelt sich hierbei nicht um Verschleiß.
Verschleiß bedeutet, viel mehr, dass sich Gegenstände abnutzen, wie beispielsweise der Akku, der nach 3 Jahren nicht mehr die gleiche Leistung bringt wie am Anfang. Das ist dann kein Mangel, sondern eine normale Alterungserscheinung.
Dein Vergleich mit der Tastatur hinkt: Wenn die Tasten auf der Tastatur verschmutzen, dann mache ich sie sauber, das ist natürlich kein Mangel. Verfärben sie sich aber einfach so schwarz, wird auch dir klar sein, dass es auch nach 2 Monaten keine normale Alterungserscheinung sein dürfte (zugegeben: Anders mag es sein, wenn man 24/7 auf der Tastatur rumhackt und alle 3 Monate eine neue braucht, meiner Meinung nach aber sehr unwahrscheinlich).
Dein Beispiel mit der Tasten der Vernbedienung ist ein ganz Anderes. Nach 1,5 Jahren kann man hier durchaus von Verschleiß sprechen, da ist deine Einschätzung richtig. Das ist aber nicht übertragbar auf ein 3 Monate altes Handy ;)
Anderes Beispiel: Du kaufst ein (fabrikneues!) rotes Auto. Ein Vogel verrichtet auf dem Lack sein GEschäft, du putzt es weg und siehst, dass sich der Lack darunter grün verfärbt hat. Dann denkst du doch auch nicht "Oh der Lack hat sich wegen Vogelmist grün verfärbt - eine Verschleißerscheinung, ich habe keine Gewährleistungsrechte." Sondern du gehst zum Verkäufer und beklagst den Lack als mangelhaft, da er dem Angriff durch den Vogelmist nicht stand gehalten hat und willst, dass der Verkäufer das Auto entsprechend nachbessert. Klare Sache. Du siehst, Verfärbungen die an neuwertigen Geräten auftreten können durchaus ein Mangel sein. Und von einem 500 Euro teuren Gerät erwarte ich einfach, dass es bei pfleglicher Behandlung auch nach 3 Monaten noch wie neu aussieht.
2)
Zitat:
Wie kann eine Farbe ein Materialfehler sein? Die Farbe nutzt sich nur ab wenn diese berührt wird- womit wir wieder bei Verschleiß sind!
Deine betrachtest den Sachverhalt aus dem falschen Blickwinkel: Die Farbe selbst ist kein Materialfehler, sondern die Verfärbung derselben. Dabei handelt es sich ja nicht um eine Abnutzung, weil ich das Gerät soviel benutzt habe, sondern die Verärbung tritt wohl auf, weil die Gummis auf dem Kunststoff liegen und sich diese Kombination nicht verträgt (aktueller Fall, oder im vergangenen Fall, weil der Kunststoff den Kontakt mit Hautschweiss nicht verträgt). Verschleißen tun die Farben dabei aber nicht.
3)
Zitat:
Nochmal zur Erinnerung... Bei Kauf des Gerätes waren noch keine Flecken da oder?
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.
Somit kannst du die Gewährleistung knicken.
Deine Aussage ist auf den ersten Blick richtig, wenn auch das Wort Übergabe ungenau ist, fachlich richtig heisst es Gefahrübergang und dafür gibt es mehrere Arten als nur die Übergabe. Auf den ersten Blick jedenfalls grob richtig! Wenn du (was ich annehme) allerdings als Verbraucher einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer (Mediamarkt, Amazon usw.) abschließt, gelten für dich besondere Käuferschutzrechte. Aus § 476 BGB ergibt sich, dass bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf, eine Vermutung dafür spricht, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang (was du als Übergabe bezeichnet hast) vorgelegen hat. Der Verkäufer müsste dir im Zweifel beweisen, dass das Gerät nicht von Anfang an mangelhaft war (einfach wird ihm das z.b. fallen, wenn du dein Handy mit Displayriss und Sturzschaden einschickst und sagst es sei mangelhaft, schwer dagegeben bei der hier gegenständlichen Verfärbung).
Für das Gewährleistungsrecht stehen also alle Wege offen.
4) Warum meine Ausführungen zur Garantie nicht weit tragen sollen ist mir nach dem von dir Geposteten nicht wirklich klar. Ist aber auch hinfällig, da man ja den Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer hat.
5)
Zitat:
Allerdings das dein Gerät einmalig aus Kulanz getauscht wurde muss nicht heissen das es nächstes mal auch getauscht wird.
Doch, ich habe ja einen Anspruch darauf. §§ 434ff. BGB stehen mir da zur Seite ;)
6)
Zitat:
Viele Menschen verwechseln Garantie mit Kulanz...
Richtigerweise heisst der Satz eigentlich, dass viele Menschen Garantie oftmals mit Gewährleistung verwechseln, macht so auch deutlich mehr Sinn: Die Menschen wissen nicht, gegen wen sie welchen Anspruch haben. Die Verkäufer gewähren keine Garantie, gegen sie stehen einem grds. nur die Gewährleistungsrechte zu (sofern der Verkäufer nicht eine separate Garantie für bestimmte Umstände abgibt). Dem Hersteller gegenüber hat der Endkäufer aber keine Gewährleistungsrechte nach §§434ff. BGB, weil er mit ihm selbst keinen Kaufvertrag abgeshlossen hat. Der Hersteller gewährt aber häufig eine "Haltbarkeitsgarantie" für einen bestimmten Zeitraum (bestes Beispiel sind auch hier wieder Automobilhersteller, die Garantien gegen Durchrostung geben).
Von mir gibt es nach alledem jedenfalls kein Honorar ;)
Ich hoffe ich habe nicht zu weit ausgeholt und konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Zu betonen ist allerdings, dass mein Fall anders gelagert ist als der, der Leute, die Flecken wegen irgendwelcher Taschen auf ihren Handys haben.
BTW: Ich weiss, über Rechtslagen kann man sich streiten, aber ich denke wir sollten hier nicht zu sehr off-topic werden.
Beste Grüße,
Phillies
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
Auch nochmal Hallo ;)
Um es kurz zu fassen:
Zitat:
Zitat von
phillies
Anderes Beispiel: Du kaufst ein (fabrikneues!) rotes Auto. Ein Vogel verrichtet auf dem Lack sein GEschäft, du putzt es weg und siehst, dass sich der Lack darunter grün verfärbt hat.
Auch darüber lässt sich streiten. Somit ist das auch nicht das perfekte Bsp.
Zitat:
Zitat von phillies
Warum meine Ausführungen zur Garantie nicht weit tragen sollen ist mir nach dem von dir Geposteten nicht wirklich klar.
Den geschrieben Text erklärt sich m.E. von allein.
Zitat:
Zitat von phillies
Doch, ich habe ja einen Anspruch darauf. §§ 434ff. BGB stehen mir da zur Seite
Ok Absatz 1.2 hab ich wohl vergessen :o Mein Fehler :o wäre das Gerät 7 Monate würde es allerdings anders aussehen (Beweislastumkehrung)
Zitat:
Zitat von phillies
Zu betonen ist allerdings, dass mein Fall anders gelagert ist als der, der Leute, die Flecken wegen irgendwelcher Taschen auf ihren Handys haben.
Sieh ich genau so.
Zitat:
Zitat von phillies
Ich weiss, über Rechtslagen kann man sich streiten, aber ich denke wir sollten hier nicht zu sehr off-topic werden.
Gutes Fazit sonst bräuchten wir ja keine Anwälte sowie Richter
Grüße =)
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
Zu Verfärbungen am DZ habe ich euch hier Neuigkeiten gepostet:
http://www.pocketpc.ch/htc-desire-s/...ml#post1097177
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Ja, aber leider ebenso wieder unrichtig. Verfärbungen fallen zunächst unter die Gewährleistung. Du hättest (speziell bei MediaMarkt) fordern können, dass man dir ein neues Gerät aushändigt, sofern sich die Verfärbungen innerhalb von 6 Monaten nach Kauf gezeigt haben.
Bei mir werden jedenfalls die Verfärbungen mehr, auch mein 2tes DZ wird an Amazon zurückgehen.
Leider habe ich nur noch keine adäquate Alternative gefunden ...
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also bei mir färbt es sich auch wieder, ich habe bei HTC angerufen und nachgefragt was eig los ist.
Die sagten mir ich soll es zu denen schicken 1 Jahr Herstellergarantie.
Da ich aber kein Bock habe es das 8mal wegzuschicken, lass ich es jetzt einfach so!!
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Ja gut, wenn die das selber abwickeln wollen klar, kann man dann so machen. Nur wenn man beim Verkäufer ein Neugerät fordern kann (man beachte § 439 Abs. 1 BGB: Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.), ist das meines Erachtens nach meist der schnellere Weg. Lieferung heisst in dem Fall des Direktverkäufers (Saturn, MM), dass (sofern vorrätig) Anspruch auf ein neues Gerät zur Mitnahme besteht.
Das wissen aber meist die Verkäufer selber nicht, oder werden geschult, es den Kunden anders zu suggerieren ("wir schicken das ein").
Hier sollte man auf sein Recht pochen. Ich werde das definitiv nicht dauerhaft so hinnehmen...
Beste Grüße,
Phillies
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
Nach einem halben Jahr geht das ja eigentlich nicht so einfach, da sind wir uns ja pauschal einig, das der Käufer ja die Beweislast hat.
Oder können wir hier von einem Produktionsfehler ausgehen, der schon vor Gefahrübergang bestand, so dass wir auch nach dem halben Jahr nicht in der Beweislast stehen und nach §439 direkt ein Neugerät verlangen können? Zwar bestand die Verfärbung noch nicht beim Gefahrübergang, aber auf Grund des Produktionsfehlers war das ja nur eine Frage der Zeit...
Bei meinem SE X1 war das z.B. so, dass auf Grund eines Produktionsfehlers das Gehäuse immer an einer Stelle gerissen ist...
...endlich ist hier mal jemand, der von den geltenden Gesetzen Ahnung hat ;)
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
Also HTC hat mir nochmal bekannt gegeben das ich das Gerät nicht zu MediaMarkt einschicken soll sondern mal direkt zu HTC.
Da ich mein Gerät aber mittlerweile schon 7 mal eingeschickt habe, habe ich auch keine Lust mehr das Gerät einzuschicken zumal wahrscheinlich wieder nur das Gehäuse getauscht wird und das ist es mir sicherlich nicht Wert.
Was ich aber festgestellt habe ist, das ich die gelben Verfärbungen am DZ sobald sie auftreten mit dem Finger wegwwischen kann.
Und die Verfärbungen haben exakt die selbe Form wie due Gummies... kann ich also davon ausgehen wenn ich die gummies selbst entferne das die Verfärbungen dann nicht mehr auftreten???
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also wo ich jetzt auch noch verfärbungen bemerkt habe, ist links und rechts neben dem navibutton so lila/bläulich auf dem grauen material ich weis ehrlich gesagt nicht von was das kommt aber wollts hier mal posten weis nicht, hat jemand das gleiche festgestellt??
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
Also wie ich schonmal gepostet habe, hatte ich mein Handy vor ungefähr einem Monat in Reperatur und es wurden sämtliche teile ausgetauscht die verfärbt waren ( Wegen den Gummis , links und rechte an der Tastatur ).
Jetzt nach einem Monat stelle ich wieder verfärbungenfest, und wollte mal euch fragen ob ihr das einfach ignoriert oder es umtauschen lässt wenn ihr das problem habt??
Weil einerseits habe ich keine Lust das Gerät einzuschicken und anderseits weiß ich nicht ob ich damit leben kann.
Zum Teil kann man die Gelben Flecken auch wieder abreiben mit den Fingern doch wenn man das mal vergisst ziehen sie irgendwie ins Material ein, ich weiß auch nicht ob man die evtl. mit ner Fleckenlösung rausbekommt...!!
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Also Ich Ignoriere es.
Ich meine wenn man ein Klinisch reines Gerät haben will, dann sollte man es in der Vitrine lagern und nicht benutzen.
Viele Haben ihr Handy Öffters und länger in der Hand als die Eigene Frau/Freundin bzw den Freund/Mann.
Und wenn der Partner von der Gartenarbeit Schmutzig reinkommt, geht ihr dann auch Los und Tauscht in um?
Sorry aber es gibt da mehr Sachen worüber man sich Beschweren könnte und nicht um so Kleinigkeiten.
Benutzt man einen Gegenstand viel, dann wird er auf Dauer Verschleißen.
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ja das frage ich mich auch.
Und was sich bei mir auch noch verfärbt ist auf der rückseite ser ganze Rand der wird so lila, wovon ich dabei vom hautschweiß ausgehe.
Also ich habe das Handy vor ca. 6 Monaten bei MediaMarkt gekauft, soll ich es dann da abgeben und die sollen es irgendwie mahen, oder soll ih es direkt zu HTC schicken, wobei ich dazu sagen muss das ich da ne Zusatzgarantie von MediaMarkt auf dem Gerät habe die dann verfliegt, wenn ich das Gerät erstetzt bekommen sollte.
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
Ich muss noch dazu sagen, MediaMarkt sagt immer: Sie können auch nichts machen als es immer einschicken und mein Handy war mittlerweile schon das 7 mal wegen irgendwelchen Mängeln in reperatur!!!
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
laut MediaMarkt nur wenn ich es nicht 3 mal nachbessern lässen hätte da es aber schon das 7 mal ist wollen die es nichtmehr neu erstatten.
Ich bin echt Ratlos ich weiß nicht was ich tun soll.
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??
Zitat:
laut MediaMarkt nur wenn ich es nicht 3 mal nachbessern lässen
sorry aber der Satz ist es Unverständlich.
Also wenn ich dich richtig verstehe, wenn es nach dem Dritten mal immer noch nicht besser geworden ist? Da du das Gerät schon 7 mal weggegeben hattest ist es doch schon mehr als 3 mal nachgebessert worden.
Komischer Verein da ;)
Schreibst du hier im Forum eigentlich über handy oder am pc?
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
über das Handy !!!
Also Mediamarkt sagte zu mir das ich es bei 3 mal schon wandeln sollte und da ich es nicht gemacht habe können die es weiterhin nur einschicken
AW: Verfärbungen am Z - hier auch bekannte Fälle?
aber wie ihr gesagt habe wenn man es tauschen lässt dann verfärbt es eh wieder oder weil irgendetwas mit dem material nicht stimmt!!!