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Gehöre zum Inventar
- 11.04.2013, 16:07
- #1
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- 11.04.2013, 17:10
- #2
Hinweis
Zitat Wikipedia:
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist allgemein laut Strafgesetzbuch - Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) in Deutschland verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist in Deutschland nur unter ganz besonderen Bedingungen gestattet. Allgemein bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung aller Gesprächsteilnehmer.
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Gehöre zum Inventar
- 11.04.2013, 17:13
- #3
Zum Glück, hat jeder was auszusetzen. Wer das nicht weis, dann ist derjenige selbst Schuld..
Ich Werde ab sofort keine Tweaks mehr Posten.. Sollen die Leute selbst gucken.
Da sich sowieso nie jemand bedankt, kann man sich die Arbeit auch sparen.
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