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DennisSchubert Gast
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Fühle mich heimisch
- 03.07.2013, 20:29
- #2
heißt das, dass es bald keine Lampen mehr geben wird die bei Berührung einschalten, da jetzt Apple ein Patent drauf hat?
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- 04.07.2013, 06:37
- #3
Nein, das heisst es nicht. Solange die Lampen nicht rechteckig sind mit eine Anzeige in der Mitte haben.
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- 04.07.2013, 06:53
- #4
Ausserdem dürfte das ganze auch ein wenig anderst funktionieren
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Gehöre zum Inventar
- 04.07.2013, 07:15
- #5
Seh ich das richtig, dass anstatt normale Tasten hier Sensoren genutzt werden? Mehr nicht? Ö,ö Apple überrascht doch immer wieder mit neuen Ideen
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Gehöre zum Inventar
- 04.07.2013, 07:42
- #6
Ehm... Oops?!
Gilt das Patent jetzt für die Bedienung selbst oder die Technik das mit Helligkeitssensoren zu machen?
Wenns für die Bedienung selbst ist, dürften wir dieses Patent mal ganz klar als nichtig erklären... Die versuchen es echt mit allen Mitteln oder?
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Gehöre zum Inventar
- 04.07.2013, 07:53
- #7
Wenn es danach geht, müssten so einige Patente als nichtig erklärt werden
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Gehöre zum Inventar
- 05.07.2013, 07:17
- #8
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Gehöre zum Inventar
- 05.07.2013, 07:27
- #9
Stimmt auch nicht ganz. Es ist nur in bestimmten Ländern so, dass man ein patent einreichen kann obwohl es schon existiert. Bei uns in Europa wäre das nicht der Fall und somit kann Apple das bei uns auch gar nicht einreichen, da es Sony schon veröffentlicht hat. (sofern dies die gleiche Technologie betrifft)
Aber in der heutigen Zeit hätte Sony es wirklich einreichen sollen, hat man auch bei den letzten Streitereien gesehen. Das war wohl wirklich ein Fehler von ihnen
Geschrieben von meinem Nexus 4 mit der PocketPC.ch App
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Gehöre zum Inventar
- 05.07.2013, 07:33
- #10
Es ist in keinem Land dieser Welt möglich, ein Patent einzureichen, dass bereits eingereicht wurde.
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Gehöre zum Inventar
- 05.07.2013, 07:45
- #11
Er meint wenn die Technologie schon existiert und da hat er recht...
Ein Patent, legitimiert nur das Verlangen von Lizenzzahlungen von anderen Unternehmen, die diese Technik auch einsetzen wollen... Patentierst du es nicht, kannst du das zwar nicht, aber es kann auch niemand anderes patentieren... Falls es doch jemand tut, ist das meist ein Fehler des Patentamtes und der eigentliche Erfinder der Technik, kann das Patent gerichtlich auf sich übertragen lassen, solange er nachweisen kann, dass er der erste war der diese Technik eingesetzt hat.
Jedenfallst ist das in Europa so... in den USA sieht das ganze ja wieder ganz anders aus... da wird nie was überprüft, außer ob es das patent selbst bereits in dieser Form gibt... Deswegen gibt es die meisten Streitigkeiten ja auch dort...
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Gehöre zum Inventar
- 05.07.2013, 11:10
- #12
Sry, da hab ich mich wohl nicht so klar ausgedrückt. Aber the_black_dragon hat verstanden was ich meinte und näher erläutert.
Edit: Ja in den USA wird das Patent leider demjenigen zugeschrieben der es als ersters einreicht. (Wobei es da noch einige andere Länder gibt)
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Gehöre zum Inventar
- 06.07.2013, 12:22
- #13
Es wird immer dem zugeschrieben, der es als erstes einreicht. Wie will man sonst nachweisen, wer der Erfinder war und wer es zuerst erfunden hat? Das ist ja die Krux an der Geschichte. Wer zu erst kommt, kommt Mal zuerst. Ich arbeite jetzt seit drei Jahren in einer Firma, die Software für gewerblichen Rechtsschutz macht. Ich kenne mich damit mehr aus als mir lieb ist
^^
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Gehöre zum Inventar
- 07.07.2013, 13:01
- #14
Dann solltest du dir nochmal das Patentgesetz etwas näher anschauen, wenn du das für deinen Job brauchst ^^
§ 1. (1) Für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik werden, sofern sie neu sind (§ 3), sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind, auf Antrag Patente erteilt.§ 3. (1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was der Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag der Anmeldung durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.
5 Jahre später denkt sich Firma B, dass sie diese Technologie ebenfalls verwenden könnten, da sie ja ganz hilfreich ist. Da Firma A sie ja nicht patentiert hat kann sie also ohne Lizenzzahlungen verwendet werden. Jedoch kann sie von Firma B nicht patentiert werden, da sie nicht mehr als "neu" gilt. Und dabei ist es egal ob Firma B diese Technologie nun als erstes einreicht oder nicht.
So sieht es jedenfalls bei uns in Europa aus, in vielen anderen Ländern ist es leider genau so wie du es sagst: Wer zuerst einreicht, erhält das Patent, egal ob es schon existiert oder nicht.
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