Artikel: Apple bekommt Geschmacksmuster auf Slide to Unlock Artikel: Apple bekommt Geschmacksmuster auf Slide to Unlock
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  1. DennisSchubert Gast
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  2. "Mit dem hier erteilten Design Patent hat Apple neben dem Patent auf abgerundete Gehäuseecken bei Tablets nun eine weitere effektive Waffe gegen die Konkurrenz erhalten."

    Unglaublich, was man heutzutage alles patentieren lassen kann.
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  3. 07.02.2013, 07:17
    #3
    Was soll man da sagen.
    Früher auf dem Schulhof war es auch so: wem die Argumente (=Kunden) ausgehen, der wird schnell unsachlich (=Klagen gegen Komkurenten).
    Ich hoffe Ihr habt alle eure Kellerverschläge von Slide-to-unlock frei gemacht
    http://www.netbooknews.de/52534/feat...ide-to-unlock/
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  4. 07.02.2013, 07:35
    #4
    Auch wenn das Beispiel mit der slide to unlock kellertür wirklich spaßig ist, muss ich sagen das ich persönlich keinerlei Problem bei diesem Patent sehe.

    Ob das ganze aber "moralisch" in Ordnung ist, ist die andere frage.
    Im Endeffekt sitzen alle Smartphonehersteller im selben Boot, sie möchten ihre Produkte verkaufen, und das möglichst oft, da sollte die eine krähe der anderen nicht unbedingt auf so einer ebene versuchen die Augen auszupicken, denn wenn wir jetzt so anfangen: wie gehen wir dann mit dem von oben herunterziehbarem notification Center um? Da hat Apple meiner Meinung nach genauso "gespickt" wie andere beim slide to unlock oder ähnlichem Kleinkram.


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  5. 07.02.2013, 11:30
    #5
    Ist doch egal, ausser Apple benutzt dieses schon lange vor Apple bekannte Ding (ein App für Windows Mobile!) eh niemand mehr. Soll doch Apple den völlig veralteten iSchrott patentieren lassen !
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  6. Ich möchte nochmal klar stellen, dass ein Geschmacksmuster nicht mal im entferntestem Sinne einem Patent entspricht! Ein Geschmacksmuster schützt immer eine visuelle Darstellung. Ein Patent hingegen einen technischen Vorgang! Das heißt nur, dass kein anderer mehr die Erlaubnis dazu hat, ein ähnliches Aussehen für die unlock-Funktion zu schaffen. Die englische Bezeichnung "Design-Patent" ist da irre führend. Trotz allem finde ich das Prinzip okay, nur wird man das ungerecht einsetzen. Selbst wenn eigentlich keine Verwechslungsgefahr bestehen sollte.
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  7. Geschmacksmuster ungleich Patent! Da muss ich Android_Newbie recht geben.

    Aber der Schutz wird nur in den USA gelten, denn normalerweise gilt die Voraussetzung:
    Neuheit (es darf kein identisches Muster vor der ersten Anmeldung veröffentlicht worden sein, es gibt aber eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten).
    Eigenart (der Gesamteindruck, den das Muster auf den informierten Benutzer macht, muss sich von dem Gesamteindruck unterscheiden, den ein anderes Muster auf den informierten Benutzer macht).

    also die Frist ist definitiv schon verstrichen...
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