Gemäss einem Bericht der Wochenzeitung WOZ soll inskünftig der gesamte Internetverkehr verdächtiger Personen LIVE protokolliert werden. In der WOZ vorliegenden Dokumenten wird von "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses" geschrieben.
Gesetzliche Grundlage dafür soll das Büpf (Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) sein. Bereits am 1. August soll die neue Regelung in Kraft treten.
Leider liegt mir die WOZ nicht vor und ich stütze mich ausschliesslich auf einen Bericht von 20min Online.
Spannend währe, welche Art von Verordnung hier verwendet wurde!
Zur Verdeutlichung: Werdet ihr verdächtig, irgend etwas strafbares getan zu haben, darf man euren gesamten Internetverkehr (live und natürlich nachträglich) verfolgen.
Aber ich tue doch nichts widerrechtlichers?!! Dazu zählt nicht nur Mord, Vergewaltigung usw. sondern beispielsweise die Teilnahme an einer unbewilligten Demo, "Verunreinigung des Trinkwassers", Störung des öffentlichen Verkehrs, ...
Was meint ihr dazu?









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