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Gehöre zum Inventar
- 11.03.2008, 09:35
- #1
Was bewirkt der Flugmodus.
Ich habe den Eindruck, dass da nur der Telefonteil inkl. UMTS, GPRS.... ausgeschaltet wird.
Kann der Flugmodus auch mehr?
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Fühle mich heimisch
- 11.03.2008, 16:14
- #2
Servus,
also bei meinem Gerät werden alle Datenverbindungen gekappt wenn ich den Flugmodus aktiviere. Also Telefon, Wlan, Bluetooth.
Mehr kann ich auch nicht beobachten dabei...
Was denkst denn, was der FLugmodus noch macht?
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- 11.03.2008, 19:09
- #3
Bei mir werden die Flügel aus gefahren und die Triebwerke vor geheizt
Scherz bei Seite, mehr als alle Verbindungen ausschalten bedeutet der Flugmodus nicht.
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Gehöre zum Inventar
- 11.03.2008, 19:09
- #4
Keine Ahnung
Alle Verbindungen kappen scheint mir logisch zu sein
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Unregistriert Gast
Und bei sms oder Anruf bei aktiviertem Flugmodus passiert nichts. Erhalte ich dann die sms und sehe ich den verpassten Anruf, wenn der Flugmodus ausgeschaltet wird?
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- 11.03.2008, 20:05
- #6
die sms erhälst du, den anruf je nach dem auch: bei swisscom und sunrise soviel ich weiss erfährst du nichts davon, bei orange erhältst du eine sms mit nummer und zeit des anrufs
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Bin hier zuhause
- 11.03.2008, 20:23
- #7
Bei Swisscom kriegst du auch eine SMS wenn dich jemand angerufen hat!
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Fühle mich heimisch
- 11.03.2008, 23:07
- #8
Der Flugmodus ist eben der Modus, der für das fliegende Flugzeug geeignet ist: Das Handy und jede andere aktive Funkaktivität muss abgeschaltet sein, (also auch WLAN oder GPS) der reine Computerbetrieb ist gestattet.
Wie sinnvoll das ist, bzw. wie gefährlich ein eingeschaltetes Handy im Flugzeug wirklich ist, darüber darf gefliessentlich gestritten werden.....
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Unregistriert Gast
da ich den alarm brauche, macht es auch sinn den ppc nachts in den flugmodus zu schalten.
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knowledge Gast
Der Flugmodus technisch und juristisch betrachtet:
Wie schon von einigen hier gesagt:
Der Flugmodus deaktiviert einfach nur alle hochfrequenten Verbindungen (Funkverbindungen).
Damit lässt sich das Handy während eines Fluges trotzdem als MP3-Player, für Spiele oder für die Bearbeitung von Dokumenten etc. verwenden.
Grund: die Funksignale des Handys können unter extrem ungünstigen Verhältnissen wichtige Kommunikationseinrichtungen des Flugzeuges (weniger Sprechfunk, aber durchaus Datenverbindungen und Radar-Systeme) irritieren. In der Folge könnte dies ein Sicherheitsproblem für das Flugzeug darstellen und im Extremfall Menschenleben kosten.
Außerdem ist eine Irritation bzw. Überlastung der terristrischen Infrastruktur der Handy-Zellen am Boden möglich. Aus großer Höhe kann es Probleme beim Einbuchen und beim Übergeben in die nächste Zelle geben. Unter ungünstigen Umständen können die am Boden befindlichen Basisstationen gestört bzw. kurzfristig lahmgelegt werden.
Während letzteres eigentlich relativ harmlos ist und den Endanwender wenig scheren dürfte, ist die mögliche Beeinflussung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen eines Flugzeuges nicht zu vernachlässigen. Daher gilt international: während des Starts und der Landung sind alle technischen Geräte auszuschalten. Gerade diese Phasen eines Fluges sind sehr störanfällig, da hierbei diverse funktechnische Verfahren durch das Flugzeug abgewickelt werden. In der Luft sind normal arbeitende Geräte eher problemlos, sie strahlen nur ein unbedeutendes elektromagnetisches Feld ab, welches das Flugzeug kaum zu beeinträchtigen vermag. Anders bei Funkverbindungen. Diese können - wie gesagt - zu Störungen führen. Da nahezu alle Handys weltweit ähnliche Standards verwenden (Stichwort Quadband, WLAN, UMTS und Bluetooth), gilt dies auch weltweit.
Konsequenzen:
Bitte schalten Sie ihr Mobiltelefon, ihr Notebook, MP3-Player, Walkman, elektrisches Sexspielzeug oder jedes andere Gerät während Start und Landung bzw. auf Aufforderung auch während des Fluges aus! Während des Fluges dürfen nur Geräte ohne jedwede aktive Funkverbindung genutzt werden, so weit dies durch die Crew und das Personal nicht ausdrücklich verboten wird.
Wer diesen Vorschriften zuwider handelt, kann rechtlich extrem empfindlich belangt werden!
Eine Gefährdung des Luftverkehrs, selbst wenn Sie nicht konkret ist, stellt in vielen Ländern eine Straftat dar. In Deutschland kam es 2007 dazu, dass jemand auf einem Flug Richtung USA einen UMTS-Stick an seinem Notebook einsetzte und von der Flugbegleiterin aufgefordert wurde, dies zu unterlassen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach. Der Pilot setze daraufhin eine außerplanmäßige Landung in Grönland an. Er befürchtete, das bei vorliegenden schlechten Witterungsverhältnissen am Zielflughafen lebenswichtige Funkeinrichtungen (für Experten: VOR, ILS, Wetter-Radar u.a.) nicht oder nicht richtig funktionieren könnten. Der Betroffene wurde in Grönland 4 Wochen in Haft gehalten und nach Deutschland ausgeliefert. Da an Bord einer deutschen Airline auch deutsches Recht gilt, egal wo sie sich befindet, wurde er nach deutschem Recht und nach gutachterlicher Überprüfung der Technik zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren auf Bewährung ("Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr", § 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB, Deutschland) verurteilt. Notebook und die andere Technik waren futsch ("Einziehung"), Vorstrafe, Flugverbot bei der Airline für 5 Jahre (und "zufällig" auch bei anderen Airlines... jaja, diese Blacklists...) und dann kamen noch ein paar Rechnungen hinzu für die außerplanmäßige Landung und die Verspätung anderer Reisender. Dafür wurden etwa 71.000 € bislang fällig, die die Airline und die Mitreisenden als Schadenersatzforderungen eingereicht haben. Das dürfte wohl ein ziemlicher herber Schlag für einen mittelständischen Geschäftsmann sein, der in Deutschland kein Ticket für einen Flug mehr bekommt.
Man bedenke, andere Länder haben ähnliche Regelungen, teilweise nicht derartig rechtsstaatlicher Natur, wie in Europa. Wer will schon zu jahrelangem Zuchthaus in einem Drittland verurteilt werden...? Abgesehen davon: die E-Mail wäre trotz UMTS-Stick über dem Atlantik niemals angekommen, dort gibt es einfach überhaupt keine Netzverbindung!
Daher: bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals bzw. des Kapitäns und verwenden Sie den "Flugmodus" ihres Mobiltelefons. Damit ist allen gedient!
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