Die Eidgenössische Schiedskommission hat am 18.März 2010 pauschale Urheberrechtsabgaben auf Musik-Handys beschlossen.
Gemäss der Pressemitteilung von heute wurde auf Antrag der Verwertungsgesellschaften ein Tarif betreffend Musikhandys (Geräte mit integriertem mp3 Player) genehmigt. Genehmigt wurden jedoch nicht die geforderten 80 Rappen pro Gigabyte Speicherkapazität, sondern lediglich deren 30. Auf einem Gerät mit 8GB Speicherkarte werden demnach Fr. 2.40 an die Verwertungsgesellschaften abgeführt.
Der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Details zum Beschluss









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Die Eidgenössische Schiedskommission hat am 18.März 2010 pauschale Urheberrechtsabgaben auf Musik-Handys beschlossen. 


