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Zoll und Steuern bei (ebay-)Bestellungen aus dem Ausland

Diskutiere Zoll und Steuern bei (ebay-)Bestellungen aus dem Ausland im Kaufberatung Smartphone / Mobilfunkanbieter Forum im Bereich Diverses; Da ich schon einige Male Dinge aus dem Ausland bestellt bzw. bei "ebay.com" ersteigert habe, möchte ich hiermit kurz meine

  1. #1

    Zoll und Steuern bei (ebay-)Bestellungen aus dem Ausland

    Da ich schon einige Male Dinge aus dem Ausland bestellt bzw. bei "ebay.com" ersteigert habe, möchte ich hiermit kurz meine Erfahrungen in Sachen Zoll und Zollgebühren teilen.
    Grundsätzlich gibt es beim Versand der Bestellungen aus dem Ausland zwei Möglichkeiten:
    1. Es passiert gar nichts, und das Päckchen kommt ganz normal an Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Warenwert auf der Sendung angegeben ist und unter den im Folgenden beschrieben Grenzen liegt
    2. Man erhält einen netten Brief; d.h. dass das Päckchen leider beim Zollamt hängen geblieben ist und man es sich dort abholen muss.
    Die möglichen zu zahlenden Gebühren für Sendungen außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft berechnen sich wie folgt:
    - bis zu einem Wert von 45,- Euro sind bei einer Sendung von Privat an Privat keine Gebühren zu zahlen. Dies gilt nur bei nicht-kommerziellen Sendungen, also z.B. bei einem Geschenk
    - bis zu einem Wert von 22,- Euro sind auch bei bestellter Ware, Ebay Auktionen etc. keine Gebühren zu zahlen. Der Originaltext des Zolls lautet hierzu wie folgt: "Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendeungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabefrei. (...) Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht"
    - sollte der Wert 22,- Euro übersteigen, so ist zum einen Mehrwertsteurer und zum anderen ein bestimmter prozentualer Zollsatz auf den Wert der eingeführten Ware + die Versandkosten zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit der Produktes. So sind beispielsweise auf Textilien 12%, auf Schuhe 8-17% und auf Schmuck 2,5% zu zahlen (die Angaben findet man auf der Homepage des Zolls).
    Wichtig ist also, dass die Bemessungsgrundlage auch die Versandkosten enthält. Bei Bestellungen aus den USA z.B. machen die Versandkosten mitunter natürlich einen großen Teil des Gesamtwertes aus.

  2. #2

    AW: Zoll und Steuern bei (ebay-)Bestellungen aus dem Ausland

    Zitat Zitat von ralf20010 Beitrag anzeigen
    Da ich schon einige Male Dinge aus dem Ausland bestellt bzw. bei "ebay.com" ersteigert habe, möchte ich hiermit kurz meine Erfahrungen in Sachen Zoll und Zollgebühren teilen.
    Grundsätzlich gibt es beim Versand der Bestellungen aus dem Ausland zwei Möglichkeiten:
    1. Es passiert gar nichts, und das Päckchen kommt ganz normal an Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Warenwert auf der Sendung angegeben ist und unter den im Folgenden beschrieben Grenzen liegt
    2. Man erhält einen netten Brief; d.h. dass das Päckchen leider beim Zollamt hängen geblieben ist und man es sich dort abholen muss.
    Die möglichen zu zahlenden Gebühren für Sendungen außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft berechnen sich wie folgt:
    - bis zu einem Wert von 45,- Euro sind bei einer Sendung von Privat an Privat keine Gebühren zu zahlen. Dies gilt nur bei nicht-kommerziellen Sendungen, also z.B. bei einem Geschenk
    - bis zu einem Wert von 22,- Euro sind auch bei bestellter Ware, Ebay Auktionen etc. keine Gebühren zu zahlen. Der Originaltext des Zolls lautet hierzu wie folgt: "Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendeungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabefrei. (...) Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht"
    - sollte der Wert 22,- Euro übersteigen, so ist zum einen Mehrwertsteurer und zum anderen ein bestimmter prozentualer Zollsatz auf den Wert der eingeführten Ware + die Versandkosten zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit der Produktes. So sind beispielsweise auf Textilien 12%, auf Schuhe 8-17% und auf Schmuck 2,5% zu zahlen (die Angaben findet man auf der Homepage des Zolls).
    Wichtig ist also, dass die Bemessungsgrundlage auch die Versandkosten enthält. Bei Bestellungen aus den USA z.B. machen die Versandkosten mitunter natürlich einen großen Teil des Gesamtwertes aus.
    ""Wichtig ist also, dass die Bemessungsgrundlage auch die Versandkosten enthält.""
    Das genau schliesst der Text aber doch aus: "Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht"
    --wurde wohl falsch interpretiert--

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