Ich denke die 30 Tage ist nur eine Absicherung, wann es spätestens kommt. Meist geben die das Geld früher.
Zur Frage auf der vorherigen Seite, wann ein Vertrag im Internet genau zu stande kommt: Das ist umstritten, in der EU als auch in der Schweiz (Ich muss es wissenHabe meine Bachelorarbeit darüber geschrieben). Beim Fall aus dem kLAWblog geht's ja um einen etwas anderes gearteten Fall, der u.a. auch nicht höchstgerichtlich sondern nur von einem Amtsgericht beurteilt wurde.
Zudem wird höchstwahrscheinlich in diesem Fall hier niederländisches und nicht deutsches Recht zur Anwendung kommen.









Automatisch generierter Sicherheitshinweis

Aber ich kann es auch kaum noch erwarten. Das schlimme ist ja , das ich zur Zeit ein Samsung B130 als "Übergang" verwende 

