Habe mich auch gerade nochmal versucht zu dem Thema Mehrwertsteuer zu belesen.
Ist gar nicht so einfach.
So wie ich es verstanden habe, muss der Verkäufer für seine Unterlagen/Finanzamt den Beweis haben, daß das Produkt in ein Nicht-EU Ausland verkauft wurde um die Mehrwertsteuer abziehen zu können.
Als Beweis wäre in diesem Fall der Frachtschein des Spediteurs zulässig.
P.S. Für diejenigen die sich auf einen Besuch in Holland vorbereiten wollen:
http://maps.google.de/maps?q=Praamst...N&hl=de&tab=wl
Ist mir aber zu weit. Ich warte lieber bis es ankommt.









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