
Wenn es ein Unternehmen gibt, welches auf so gut wie alles ein Patent, eine Trademark oder ein Geschmacksmuster erhält, dann ist es wohl Apple. Wie Golem berichtet, ist nun auch das "Slide to Unlock"-Feature mit einem Geschmacksmuster versehen worden, welches selbstverständlich an den iPhone-Hersteller Apple geht. Das Patent auf die besagte Funktion besitzt Apple dabei schon relativ lange. Trotz dessen löst das Feature weltweit immer wieder Rechtsstreitigkeiten aus.
Apple erhält Geschmacksmuster auf "Slide to Unlock"-Feature
Wie nun bekannt wurde, hat das US-Patent- und Markenamt dem US-Unternehmen Apple das Geschmacksmuster (Design Patent) für die auf etlichen Smartphones übliche Entsperrfunktion "Slide to Unlock" zugesprochen. Trotz der Tatsache, dass Apple den Antrag auf das Geschmacksmuster erst im September 2011 und nicht etwa bei Veröffentlichung des ersten iPhones im Jahr 2007 stellte, brauchte das Amt relativ lange, um in dem Fall eine Entscheidung zu treffen.
An sich ist das Feature schon seit Jahren ein wichtiges Streitthema, das immer wieder vor den Gerichten auf der ganzen Welt landet. So verklagte Apple beispielsweise Motorola und Samsung, nachdem das Patent auf die Funktion dem US-Unternehmen im Jahr 2011 zugesprochen wurde. Im Januar 2012 hatte es Apple beispielsweise auf das Galaxy Nexus abgesehen. Das südkoreanische Unternehmen hat seinerseits 2010 aber ebenfalls einen Patentantrag auf eine Entsperrfunktion eingereicht.
Design Patent bzw. Geschmacksmuster besteht nur aus Zeichnungen
Das hier nun erteilte Design Patent ist mit einem in Deutschland erteilten Geschmacksmuster gleichzusetzen und besteht zudem nur aus Zeichnungen. Schriftliche Ausarbeitungen werden keine beigelegt, was an sich natürlich die Situation vor Gericht zusätzlich anheizt, denn die Entscheidungen des Richters sind somit noch mehr von der Person an sich abhängig. Erkennt das Gericht eine Verwechslungsgefahr, wird der Nachahmer abgestraft.
Hinzu kommt, dass Kleinigkeiten bei derartigen Patenten keine Rolle spielen. Die gestrichelten Linien markieren dann den Bereich, der nicht mehr Bestandteil des Patents bzw. Geschmacksmusters ist. Mit dem hier erteilten Design Patent hat Apple neben dem Patent auf abgerundete Gehäuseecken bei Tablets nun eine weitere effektive Waffe gegen die Konkurrenz erhalten.
Wie nun bekannt wurde, hat das US-Patent- und Markenamt dem US-Unternehmen Apple das Geschmacksmuster (Design Patent) für die auf etlichen Smartphones übliche Entsperrfunktion "Slide to Unlock" zugesprochen. Trotz der Tatsache, dass Apple den Antrag auf das Geschmacksmuster erst im September 2011 und nicht etwa bei Veröffentlichung des ersten iPhones im Jahr 2007 stellte, brauchte das Amt relativ lange, um in dem Fall eine Entscheidung zu treffen.
An sich ist das Feature schon seit Jahren ein wichtiges Streitthema, das immer wieder vor den Gerichten auf der ganzen Welt landet. So verklagte Apple beispielsweise Motorola und Samsung, nachdem das Patent auf die Funktion dem US-Unternehmen im Jahr 2011 zugesprochen wurde. Im Januar 2012 hatte es Apple beispielsweise auf das Galaxy Nexus abgesehen. Das südkoreanische Unternehmen hat seinerseits 2010 aber ebenfalls einen Patentantrag auf eine Entsperrfunktion eingereicht.
Design Patent bzw. Geschmacksmuster besteht nur aus Zeichnungen
Das hier nun erteilte Design Patent ist mit einem in Deutschland erteilten Geschmacksmuster gleichzusetzen und besteht zudem nur aus Zeichnungen. Schriftliche Ausarbeitungen werden keine beigelegt, was an sich natürlich die Situation vor Gericht zusätzlich anheizt, denn die Entscheidungen des Richters sind somit noch mehr von der Person an sich abhängig. Erkennt das Gericht eine Verwechslungsgefahr, wird der Nachahmer abgestraft.
Hinzu kommt, dass Kleinigkeiten bei derartigen Patenten keine Rolle spielen. Die gestrichelten Linien markieren dann den Bereich, der nicht mehr Bestandteil des Patents bzw. Geschmacksmusters ist. Mit dem hier erteilten Design Patent hat Apple neben dem Patent auf abgerundete Gehäuseecken bei Tablets nun eine weitere effektive Waffe gegen die Konkurrenz erhalten.
Quelle: Golem











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