
Im Kampf um die Patente haben sich sowohl Apple als auch Samsung meist keine Blösse gegeben. Nun wurde dem US-Unternehmen und iPhone-Hersteller Apple eines der wichtigsten Patente im Kampf gegen Rivalen Samsung aberkannt - das "Pinch-to-Zoom"-Patent, welches eine Geste mit zwei Fingern beschreibt, um beispielsweise näher an etwas heranzuzoomen.
US-Patentamt trifft Entscheidung gegen Apple
Ursprünglich bekam Apple das besagte Patent bereits im Jahre 2007 zugesprochen und konnte so bereits seit Jahren vielen Herstellern von Smartphones das Leben schwer machen. Kritiker und Kritikerinnen beanstanden dieses Patent zudem nun schon eine ganze Weile, dass eine Geste nicht patentiert werden könne. Nun scheint es so, als würden eben diese Menschen Recht bekommen.
Ereignet hat sich dies im Rahmen einer Nachuntersuchung, die durch die USPTO (United States Patent and Trademark Office) einberufen wurde. Das Ergebnis zeigte, dass alle 21 Punkte, die mit diesem Patent beschrieben werden, als nichtig erklärt wurden. Die Nachuntersuchung war Teil des Prozesses zwischen Apple und Samsung, welches nun schon seit einer ganzen Weile andauert und dies auch weiterhin tun wird.
Apple hat Chance durch Recht auf Widerspruch
Apple hat nun natürlich die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen, um sich dem Urteil nicht beugen zu müssen. Aufgrund der vergangenen Ereignisse und dem Verlauf derartiger Verfahren ist die Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch jedoch als sehr gering einzustufen. Noch dazu dürfte sich das USPTO bei der Nachuntersuchung etwas dabei gedacht haben, das Patent schlussendlich als nichtig zu erklären.
Samsung musste übrigens bereits vor einiger Zeit eine Geldstrafe an Apple zahlen, aufgrund der Verletzung eben dieses Patents, welches im US-Patentamt mit der Nummer 7.844.915 geführt wird. Mit der Aberkennung dieses Patents ist zudem eines der wichtigsten Patente Apples überhaupt für ungültig erklärt worden. Auch Google und Motorola bekamen des Öfteren Ärger mit Apple.
Ursprünglich bekam Apple das besagte Patent bereits im Jahre 2007 zugesprochen und konnte so bereits seit Jahren vielen Herstellern von Smartphones das Leben schwer machen. Kritiker und Kritikerinnen beanstanden dieses Patent zudem nun schon eine ganze Weile, dass eine Geste nicht patentiert werden könne. Nun scheint es so, als würden eben diese Menschen Recht bekommen.
Ereignet hat sich dies im Rahmen einer Nachuntersuchung, die durch die USPTO (United States Patent and Trademark Office) einberufen wurde. Das Ergebnis zeigte, dass alle 21 Punkte, die mit diesem Patent beschrieben werden, als nichtig erklärt wurden. Die Nachuntersuchung war Teil des Prozesses zwischen Apple und Samsung, welches nun schon seit einer ganzen Weile andauert und dies auch weiterhin tun wird.
Apple hat Chance durch Recht auf Widerspruch
Apple hat nun natürlich die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen, um sich dem Urteil nicht beugen zu müssen. Aufgrund der vergangenen Ereignisse und dem Verlauf derartiger Verfahren ist die Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch jedoch als sehr gering einzustufen. Noch dazu dürfte sich das USPTO bei der Nachuntersuchung etwas dabei gedacht haben, das Patent schlussendlich als nichtig zu erklären.
Samsung musste übrigens bereits vor einiger Zeit eine Geldstrafe an Apple zahlen, aufgrund der Verletzung eben dieses Patents, welches im US-Patentamt mit der Nummer 7.844.915 geführt wird. Mit der Aberkennung dieses Patents ist zudem eines der wichtigsten Patente Apples überhaupt für ungültig erklärt worden. Auch Google und Motorola bekamen des Öfteren Ärger mit Apple.
Quelle: Wall Street Journal (Englisch) / CNET (Englisch) / Mobiflip











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