
Apple hat vor dem Landgericht Mannheim eine Niederlage gegen Motorola erhalten. Das Gericht verhängte ein Verkaufsverbot für die iPhone 3GS und iPhone 4 sowie für iPads mit einem UMTS Modul gegen das irische Unternehmen Apple Sales International. Die betroffenen Produkte dürfen dadurch im deutschen Apple Onlineshop nicht mehr verkauft werden. Nicht betroffen davon sind andere Händler in Deutschland. Das Urteil wurde schon im vergangenen Dezember gesprochen und jetzt von Motorola durchgesetzt.
Das Verbot begründet sich auf einem Patent, welches grundlegend für GPRS-Datenverbindungen ist. Apple ist der Meinung, dass das Patent unter FRAND Konditionen zur Verfügung gestellt werden müsste. Darunter versteht man Patente, welche essentiell sind um einen Standard einhalten zu können. Diese müssen unter fairen Bedingungen der Konkurrenz zur Verfügung gestellt werden. Ein Verkaufsverbot darf aufgrund solcher Patente im Normalfall nicht erwirkt werden. Laut Apple war Motorola dazu nicht bereit. Dies konnte das Unternehmen auch in einem Eilverfahren anführen und wendete damit das Verkaufsverbot vorläufig ab.
Ein neues Urteil desselben Gerichts legt jetzt den Push-Mail Service der iCloud lahm: Dieser verstösst Motorola zufolge gegen ein Patent zur Synchronisierung von verschiedenen Geräten, die über ein Funknetz verbunden sind. Das Patent war ursprünglich für Pager gedacht und Apple ist der Ansicht, dass dieses alte Patent hier keine Gültigkeit hat. Trotzdem wurde der Push-Service jetzt vorerst abgeschaltet. Apple rät allen Userinnen und Usern, auf andere Anbieter wie zum Beispiel Google auszuweichen.
Doch damit nicht genug: Bereits vor einigen Tagen wurde bekannt, dass Apple ein Verfahren um eine von einem ehemaligen Apple-Entwickler nach dessen Wechsel zu Google erstellte API für Android zwar verloren hatte, aber der zuständige Richter für die Berufung hat bereits durchblicken lassen, dass er zu einem anderen Schluss kommen könnte. Sollte diese API tatsächlich für unrechtmässig erklärt werden, wäre dies ein grosses Problem für Android, weil sie sehr tief im System verankert ist und nicht durch eine einfache Änderung ersetzt werden kann.
Der Patentkrieg zwischen Apple und dem Rest der Branche tobt schon seit geraumer Zeit. Das Einklagen von Patentrechten ist in der Mobilfunkbranche üblich, wird aber in der Regel mit dem Ziel geführt, Lizenzzahlungen zu erwirken. In letzter Zeit viel aber vor allem Apple dadurch auf, dass sie mit scheinbar banalen Patenten auf Verkaufstopps klagten. So wurden zum Beispiel die Samsung Modelle Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 aufgrund ihrer optischen Ähnlichkeit zum Apple iPad verboten. Erst kürzlich wandelte das Oberlandesgericht dieses Urteil ab (wir berichteten) und verbietet die Geräte jetzt aufgrund eines Verstosses gegen das Wettbewerbsrecht. Samsung soll unrechtmässig vom Erfolg und der Popularität des Apple Tablets profitiert haben.
Ein neues Urteil desselben Gerichts legt jetzt den Push-Mail Service der iCloud lahm: Dieser verstösst Motorola zufolge gegen ein Patent zur Synchronisierung von verschiedenen Geräten, die über ein Funknetz verbunden sind. Das Patent war ursprünglich für Pager gedacht und Apple ist der Ansicht, dass dieses alte Patent hier keine Gültigkeit hat. Trotzdem wurde der Push-Service jetzt vorerst abgeschaltet. Apple rät allen Userinnen und Usern, auf andere Anbieter wie zum Beispiel Google auszuweichen.
Doch damit nicht genug: Bereits vor einigen Tagen wurde bekannt, dass Apple ein Verfahren um eine von einem ehemaligen Apple-Entwickler nach dessen Wechsel zu Google erstellte API für Android zwar verloren hatte, aber der zuständige Richter für die Berufung hat bereits durchblicken lassen, dass er zu einem anderen Schluss kommen könnte. Sollte diese API tatsächlich für unrechtmässig erklärt werden, wäre dies ein grosses Problem für Android, weil sie sehr tief im System verankert ist und nicht durch eine einfache Änderung ersetzt werden kann.
Der Patentkrieg zwischen Apple und dem Rest der Branche tobt schon seit geraumer Zeit. Das Einklagen von Patentrechten ist in der Mobilfunkbranche üblich, wird aber in der Regel mit dem Ziel geführt, Lizenzzahlungen zu erwirken. In letzter Zeit viel aber vor allem Apple dadurch auf, dass sie mit scheinbar banalen Patenten auf Verkaufstopps klagten. So wurden zum Beispiel die Samsung Modelle Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 aufgrund ihrer optischen Ähnlichkeit zum Apple iPad verboten. Erst kürzlich wandelte das Oberlandesgericht dieses Urteil ab (wir berichteten) und verbietet die Geräte jetzt aufgrund eines Verstosses gegen das Wettbewerbsrecht. Samsung soll unrechtmässig vom Erfolg und der Popularität des Apple Tablets profitiert haben.
Quellen: heise, ComputerBase















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