
Die Verkaufsverbote für die Samsung Galaxy Tabs 8.9 und 10.1 (wir berichteten) wurden vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Als Begründung wird nun aber nicht mehr Apples geschütztes Geschmacksmuster, sondern ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht genannt. Konkret heisst es im Urteilsspruch:
"Der Vertrieb des "Galaxy Tab 10.1" verstosse gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell das Apple-Tablet "iPad" in unlauterer Weise nachahme (§ 4 Nr. 9 b) Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Samsung nutze das herausragende Ansehen und den Prestigewert des "iPads" unlauter aus."
Diese Begründung liest sich jedoch noch schwammiger, als die bisherige und könnte bei strikter Auslegung für alle Tablet-Modelle gelten. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass dies so angelegt ist. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass Apple mit diesem Urteil im Rücken weitere Konkurrenzunternehmen verklagen wird. Allerdings hat dieses Urteil nur Auswirkungen auf den deutschen Markt, da das betreffende Gesetzt nur für das Bundesgebiet gilt. Das Verbot auf Basis des Geschmacksmusters galt noch für die gesamte EU, mit Ausnahme der Niederlande.
Quelle: ifun















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