
Am gestrigen Freitag wurde ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen Apple vom Landgericht Mannheim gefällt, welches Apple nicht nur verbietet sämtliche iPhones nach Deutschland einzuführen, sondern auch sie hier zu verkaufen. Da das zugrunde liegende Patent mit dem Internetzugang per Mobilfunknetz zu tun hat, ist es möglich, dass das Verkaufsverbot auch alle iPads mit 3G-Modul betrifft.
In dem betroffenen Patent wird eine Art Countdown-Funktion beschrieben, die für paketorientierte Datenübertragung genutzt wird. Praktisch alle heute verwendeten Übertragungsformen im Mobilfunk sind paketorientiert. Die Klage Motorolas, welches vor kurzem von Google gekauft wurde, dürfte Teil von Googles Strategie sein, die Android-Hersteller vor den Klagen Apples zu schützen. Das Unternehmen au Cupertino hatte in letzter Zeit immer wieder damit für Aufregung in der Branche gesorgt, dass sie Patentklagen nicht wie üblich mit dem Ziel von Lizenzgebühren-Zahlungen, sondern stets mit der Forderung auf Verkaufsstopps anstrebten. Während zum Beispiel Microsoft derzeit mehr Geld mit Lizenzzahlungen der Android-Hersteller als mit seinem eigenen Betriebssystem Windows Phone verdient, hat Apple schon mehrere Verkaufsstopps gegen das von Samsung produzierte Galaxy Tab erwirkt.
Apple äusserte sich nach diesem Urteil allerdings wenig beeindruckt und liess verlauten, dass es sich bei dem Urteil nur um einen verfahrenstechnischen Fehler handle und ihre Geschäfte davon nicht betroffen sein würden. Eine mögliche Begründung für diese Haltung könnte der Adressat des Urteils sein, der auf Apple Inc. in den USA lautet und nicht auf die für Deutschland zuständige Apple GmbH. Auswirkungen könnte das Urteil aber trotzdem auf Apples Onlineshop haben, da die Website apple.de nur eine Weiterleitung auf apple.com/de, und damit eine Seite des Mutterkonzerns ist.
Welche Auswirkungen das Urteil genau hat ist derzeit noch unklar. Ein Verkaufsstopp im grössten europäischen Markt kurz vor Weihnachten dürfte für Apple allerdings durchaus schmerzhaft sein. Zusätzlich steht die Gefahr im Raum, dass weitere Gerichte dem Beispiel der Mannheimer Richter folgen und das Verbot damit auf weitere Märkte ausgedehnt wird.
Apple äusserte sich nach diesem Urteil allerdings wenig beeindruckt und liess verlauten, dass es sich bei dem Urteil nur um einen verfahrenstechnischen Fehler handle und ihre Geschäfte davon nicht betroffen sein würden. Eine mögliche Begründung für diese Haltung könnte der Adressat des Urteils sein, der auf Apple Inc. in den USA lautet und nicht auf die für Deutschland zuständige Apple GmbH. Auswirkungen könnte das Urteil aber trotzdem auf Apples Onlineshop haben, da die Website apple.de nur eine Weiterleitung auf apple.com/de, und damit eine Seite des Mutterkonzerns ist.
Welche Auswirkungen das Urteil genau hat ist derzeit noch unklar. Ein Verkaufsstopp im grössten europäischen Markt kurz vor Weihnachten dürfte für Apple allerdings durchaus schmerzhaft sein. Zusätzlich steht die Gefahr im Raum, dass weitere Gerichte dem Beispiel der Mannheimer Richter folgen und das Verbot damit auf weitere Märkte ausgedehnt wird.
Quelle: heise; iphone-ticker
















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